Italien setzt Frist zum 30. Dezember für VASPs zur MiCAR-Konformität oder Marktaustritt
Die italienische Finanzaufsichtsbehörde Consob hat verfügt, dass Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte bis zum 30. Dezember 2025 eine Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister erhalten oder den Betrieb einstellen müssen. Anbieter, die diese Frist nicht einhalten, dürfen keine italienischen Kunden mehr bedienen und müssen Nutzervermögen zurückgeben.