HMRC klärt steuerliche Behandlung von Krypto-Lending- und Staking-Plattformen
Die britische Steuerbehörde HMRC hat eine Richtlinie veröffentlicht, wonach die Hinterlegung von Kryptowährungen auf DeFi-Lending-Plattformen keine unmittelbare Kapitalertragssteuer auslöst. Steuerpflichtige Ereignisse treten laut Aave-Gründer Stani Kulechov erst bei tatsächlicher Veräußerung durch Verkauf oder Tausch von Vermögenswerten ein. Die Klarstellung schafft Rechtssicherheit für Nutzer und Institutionen.