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Mattia Mezzetti

EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet Krypto-Börsen, Nutzertransaktionen an die Steuerbehörden zu melden

Unter der aktualisierten europäischen DAC8-Richtlinie (Gesetzesdekret 194/2025) müssen in Italien tätige Krypto-Börsen alle Bewegungen aus Nutzertransaktionen an die Agenzia delle Entrate melden, während Nutzer ihre Bestände und Kapitalgewinne deklarieren. Ab 2026 sammeln die Börsen die Daten, 2027 übermitteln sie diese an die nationalen Steuerbehörden. Im darauffolgenden Jahr soll der erste automatische Datenaustausch zwischen Ländern starten und bankähnliche Transparenz auf Krypto-Konten anwenden.