EU führt DAC8-Steuermeldepflichten für Krypto-Asset-Dienstleister ab 1. Januar 2026 in allen Mitgliedstaaten ein
Die DAC8-Richtlinie der Europäischen Union ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und verpflichtet verwahrende Krypto-Asset-Dienstleister, Identitätsdaten der Nutzer, Steuer-IDs und Transaktionshistorien an nationale Steuerbehörden zu übermitteln. Der Rahmen gilt für Krypto-zu-Fiat-Geschäfte, Krypto-zu-Krypto-Tausche und Überweisungen von Verwahrplattformen an externe Wallets; nichtverwahrende Wallets sind vom Meldeumfang ausgenommen. Schätzungen zufolge könnte DAC8 jährlich rund €1.7 Milliarden an zusätzlichen Steuereinnahmen bringen. Gleichzeitig entstehen der Branche erhebliche einmalige und wiederkehrende Compliance-Kosten.