FDIC legt Vorschlag für Stablecoin-Regeln im Rahmen des GENIUS Act vor
Die US-Einlagensicherungsbehörde Federal Deposit Insurance Corp. (FDIC) hat offiziell ihren Regulierungsansatz für Stablecoin-Emittenten vorgestellt. Die Behörde gehört zu den Bundesaufsichten, die nach dem im vergangenen Jahr verabschiedeten "Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins (GENIUS) Act" die Regeln ausarbeiten und später überwachen sollen.
Der Entwurf, der sich eng an den im Februar veröffentlichten Vorschlag der Office of the Comptroller of the Currency (OCC) anlehnen soll, geht in eine 60-tägige Konsultationsphase. Zur Stellungnahme stellt die FDIC eine umfangreiche Liste von 144 Fragen.
Aufgabe der FDIC ist die Aufsicht über US-Einlageninstitute. Nach dem GENIUS Act soll sie insbesondere solche Institute regulieren, die über Tochtergesellschaften Stablecoins emittieren. Der Entwurf skizziert Anforderungen an Kapital, Liquidität und Verwahrung; verbindlich werden die Details erst mit der finalen Regelung. Mit einem Abschluss wird erst nach weiteren Monaten gerechnet, in denen die Behörde Rückmeldungen auswertet und den endgültigen Text formuliert.
Es ist der zweite Regelungsvorschlag der FDIC zum GENIUS Act, nachdem die Behörde im Dezember bereits das Verfahren für Emittentenanträge umrissen hatte. Wie im Gesetz vorgesehen, sollen Stablecoins laut Entwurf nicht von der Einlagensicherung profitieren, die Banken für klassische Kontoguthaben vorhalten.
Wie zuvor bei der OCC rückt auch bei der FDIC die Frage von Bonus- und Rewards-Programmen in den Fokus, die über Drittbeziehungen etwa mit Kryptobörsen organisiert werden. Laut Mitarbeiterpräsentation dürfen Emittenten nicht den Eindruck erwecken, ihre Token zahlten Zinsen oder Rendite "allein durch das Halten oder die Nutzung eines Payment-Stablecoins", auch nicht über Vereinbarungen mit Dritten. In der Branche wächst zugleich die Zuversicht, dass sauber zugeschnittene Rewards-Programme mit den Regeln vereinbar sein dürften.
Der Entwurf nennt zudem Kapital, das Emittenten zur Abdeckung der Geschäftsrisiken vorhalten sollen, sowie einen "operativen Backstop, getrennt von der Kapitalanforderung", der sich an den Betriebsausgaben des Vorjahres orientiert. Außerdem behandelt die FDIC "die Anwendbarkeit von Pass-Through-Versicherung auf Einlagen, die als Reserven zur Deckung von Payment-Stablecoins gehalten werden". Vorgeschlagen wird, dass "tokenisierte Einlagen, die die gesetzliche Definition von 'deposit' erfüllen, nicht anders" als andere Einlagen behandelt würden.
Während die Aufseher den GENIUS Act umsetzen, könnten einzelne Punkte parallel durch die Arbeit am "Digital Asset Market Clarity Act" des Senats verändert werden. Ein Konflikt zwischen Banken- und Kryptoindustrie über renditetragende Stablecoin-Bestände führte zu einer monatelangen Debatte. Abgeordnete erklären, eine Lösung sei nahe, das Gesetzesvorhaben habe bislang aber noch nicht die erforderliche Anhörung erreicht. Der Kongress kehrt später in dieser Woche aus der Pause zurück.
Für OCC, FDIC und weitere an der Umsetzung beteiligte Stellen, darunter das Treasury Department sowie Marktaufsichten, gelten die Hürden für eine Regulierung im Sinne republikanischer Amtsinhaber als gering. Das Weiße Haus von Präsident Donald Trump weicht von früherer Praxis ab und hat für zahlreiche offene Posten in den Behörden keine demokratischen Kandidaten benannt; damit fehlen Stimmen, die Einwände gegen Formulierungen in den Regeln erheben könnten. Der GENIUS Act selbst war bei seiner Verabschiedung in beiden Kammern des Kongresses auf breite parteiübergreifende Unterstützung gestoßen.
Mehr dazu: U.S. FDIC proposes first U.S. stablecoin rule to emerge from GENIUS Act