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Südkoreas Oberster Gerichtshof stuft am 11. Dezember 2025 bei zentralisierten Börsen verwahrte Bitcoin als beschlagnahmefähig ein
Am 11. Dezember 2025 hat Südkoreas Oberster Gerichtshof erstmals ausdrücklich entschieden, dass Bitcoin in Konten bei zentralisierten Börsen nach der Strafprozessordnung beschlagnahmt werden können, so das Gericht. Das Urteil bestätigte die Einziehung von 55.6 BTC eines Verdächtigen in einem Geldwäscheverfahren. Es stuft Bitcoin als elektronische Information mit eigenständigem wirtschaftlichem Wert ein und bringt die Durchsetzung des Landes in Einklang mit den Praktiken in den USA und der EU.