Großbritannien plant 10%-Obergrenze für Krypto-Engagements in Publikumsfonds

Die britische Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) will zugelassenen Investmentfonds einen begrenzten Zugang zu Krypto ermöglichen. In ihrem vierteljährlichen Konsultationspapier schlägt die Behörde vor, dass bestimmte auf Privatanleger ausgerichtete UCITS sowie ausgewählte Non-UCITS-Fonds bis zu 10% ihres Vermögens in Krypto-Exchange-Traded Notes (ETNs) investieren dürfen. Mit dem Schritt will die FCA eine Regulierungslücke zwischen direktem Krypto-Zugang für Privatanleger und den Möglichkeiten von Fonds schließen, ohne Anlegerschutz und Marktintegrität zu gefährden. Die Initiative knüpft an die Entscheidung vom August an, das Verbot des Retail-Handels mit Krypto-ETNs aufzuheben, und soll den Rahmen für Krypto-Produkte für Haushalte und Kleinanleger konsistenter und marktnäher ausgestalten. Die 10%-Grenze bezeichnet die FCA als konservative Begrenzung. Fondsmanager sollen Krypto-Exposure zwar anbieten können, dabei aber robuste Risikokontrollen einhalten. Größere Krypto-Bestände hält die Aufsicht wegen der spekulativen Eigenschaften der Anlageklasse weiterhin für ungeeignet in Retail-orientierten Vehikeln. Voraussetzung wäre, dass jede Krypto-Allokation mit den offengelegten Anlagezielen und dem Risikoprofil des jeweiligen Fonds übereinstimmt. Die FCA betont außerdem die Abgrenzung zu unregulierten bzw. nur für qualifizierte Anleger vorgesehenen Strukturen: Solche Vehikel könnten stärker in spekulative Assets investieren und wären nicht an die 10%-Obergrenze gebunden, dürfen aber nicht an Privatanleger vermarktet oder verkauft werden. Zusätzlich stellt die FCA mögliche Einschränkungen für Fonds in den Raum, deren Fokus auf langfristigen Vermögenswerten liegt, etwa Immobilien. Bei einer Ausrichtung auf Privatanleger könne Krypto-Exposure mit den Anlagezielen solcher Produkte kollidieren. Die Konsultation läuft fünf Wochen und endet am 13. Juli. Neben der ETN-Regelung bittet die Aufsicht um Rückmeldungen dazu, ob Fonds mit Schwerpunkt auf langfristigen Assets grundsätzlich vom Krypto-Engagement ausgeschlossen werden sollten und wie eine stringente Konsistenz mit Risikoangaben und Anlagezielen auf Fondsebene sichergestellt werden kann. Der Vorstoß ist Teil eines breiteren britischen Regulierungsprogramms. Parallel arbeiten Bank of England und FCA an Themen wie Stablecoins, Verwahrung (Custody) und Staking. Die Bank of England hat signalisiert, Teile ihres geplanten Stablecoin-Regimes nach Branchenfeedback erneut zu prüfen. Insgesamt zielen die Behörden auf ein kohärentes Regelwerk zu Lizenzierung, Aufsicht und Verbraucherschutz. Auch die internationale Dimension spielt mit: In der Debatte geht es um Anschlussfähigkeit an globale Standards, einschließlich Fragen der Abstimmung mit EU-Regimen wie MiCA und den praktischen Unterschieden bei grenzüberschreitender Regulierung. Ziel bleibt, den Zugang von Privatanlegern zu Krypto-Produkten zu modernisieren, ohne die Funktionsfähigkeit der Märkte oder den Anlegerschutz zu schwächen. Kernaussagen: - Die FCA schlägt für Retail-orientierte UCITS und bestimmte Non-UCITS-Fonds eine 10%-Obergrenze für Krypto-Exposure über Krypto-ETNs vor. - Krypto-Bestände müssen zu Anlageziel und Risikoprofil passen; eine bedeutende Krypto-Gewichtung bleibt wegen der Spekulationseigenschaften begrenzt. - Unregulierte und qualifizierte Anlegerstrukturen können stärker in Krypto investieren, dürfen aber nicht an Privatanleger vertrieben werden. - Für Fonds mit Fokus auf langfristige Assets (z.B. Immobilien) könnten zusätzliche Restriktionen gelten. - Die Konsultation endet am 13. Juli und steht im Kontext weiterer Arbeiten zu Stablecoins, Verwahrung und Staking.