FDIC stellt klar: Stablecoin-Inhaber sollen keinen Anspruch auf Einlagensicherung haben
BlockBeats berichtet am 9. Juni unter Berufung auf PYMNTS: Die US-Einlagensicherungsbehörde FDIC holt öffentliche Stellungnahmen zu geplanten Umsetzungsregeln im Zusammenhang mit dem GENIUS Act ein. Kernpunkt des Entwurfs ist eine Klarstellung, dass Payment-Stablecoins selbst keine Einlagenkonten sind und dass Stablecoin-Inhaber nicht unter den Schutz der FDIC-Einlagensicherung fallen.
Liegen die Reservewerte eines Stablecoins bei Banken, sollen diese Einlagen als Unternehmenseinlagen des jeweiligen Stablecoin-Emittenten behandelt und entsprechend versichert werden. Eine Durchleitungs- oder "Passthrough"-Einlagensicherung zugunsten der Stablecoin-Halter ist nicht vorgesehen. Nach Auffassung der FDIC entspricht dieses Konstrukt der Vorgabe des GENIUS Act, wonach Payment-Stablecoins nicht durch die FDIC-Einlagensicherung geschützt sind.
In den Konsultationen wurden zudem Themen wie Interoperabilität von Stablecoins, Reporting-Standards, Nutzeranreizmodelle sowie Regeln zur Verwahrung und Rücknahme der Reserven diskutiert. Einige Banken sprachen sich dafür aus, Stablecoin-Emittenten die Anwerbung von Geldern über Zinsen, Cashback oder Prämien zu untersagen, um eine Abwanderung von Bankeinlagen in Stablecoin-Systeme zu verhindern.
Der FDIC-Entwurf sieht außerdem vor, dass Emittenten hochliquide Reserveaktiva vorhalten, den Anteil der Reserveaktiva bei einem einzelnen Finanzinstitut auf maximal 40% begrenzen und die Anforderungen an Trennung der Vermögenswerte, Verwahrungskontrollen und das Rücknahmemanagement verschärfen.