Chinesischer Rechtsexperte: Stablecoins als virtuelle Währung eingestuft, nicht als Schmuggelware

Chinas Zentralbank hat Stablecoins als virtuelle Währung klassifiziert und zielt dabei auf Betriebs-, Vermittlungs- und Abwicklungsaktivitäten ab, anstatt sie als kriminelle Schmuggelware einzustufen, berichtet das 21st Century Business Herald am 2. Dezember unter Berufung auf Zhao Binghao, Direktor des Forschungsinstituts für Finanztechnologierecht an der China University of Political Science and Law. Die Klassifizierung zielt darauf ab, Währungssubstitution und grenzüberschreitende Arbitragekanäle an der Quelle zu blockieren. Inländische Stablecoin-Aktivitäten stehen unter mehrdimensionalem regulatorischem Druck, wobei der Branchenkonsensus auf eine anhaltende Verengung des Entwicklungsspielraums hinweist.